Gerichte
Zuständig für Familiensachen sind grundsätzlich die Familiengerichte bei den Amtsgerichten. Im Fall einer Scheidung ist das Gericht
zuständig, in dessen Bezirk die minderjährigen Kinder der Parteien wohnen. Sind keine gemeinsamen Kinder vorhanden, ist das Amtsgericht
zuständig, in dessen Bezirk sei den letzten gemeinsamen Wohnsitz hatten, wenn eine der beiden Parteien immer noch dort wohnt.
Welches Amtsgericht für Sie zuständig ist, können Sie
in der Adressdatenbank ermitteln.
Bei dem Bundesgerichtshof ist der XII. Senat für das Familienrecht zuständig. Die wichtigen Entscheidungen werden regelmäßig auf der
Website des Bundesgerichtshofs veröffentlicht.
Rechtsanwalt Hans Jakob Müller Fachanwalt für Familienrecht Marienplatz 4, 50676 Köln
Tel.: 0221-2100952 Fax: 0221-2100953 email: hjm@ramuellerkoeln.de