Gerichte


Zuständig für Familiensachen sind grundsätzlich die Familiengerichte bei den Amtsgerichten. Im Fall einer Scheidung ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die minderjährigen Kinder der Parteien wohnen. Sind keine gemeinsamen Kinder vorhanden, ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk sei den letzten gemeinsamen Wohnsitz hatten, wenn eine der beiden Parteien immer noch dort wohnt.

Welches Amtsgericht für Sie zuständig ist, können Sie in der Adressdatenbank ermitteln.

Bei dem Bundesgerichtshof ist der XII. Senat für das Familienrecht zuständig. Die wichtigen Entscheidungen werden regelmäßig auf der Website des Bundesgerichtshofs veröffentlicht.


Rechtsanwalt Hans Jakob Müller Fachanwalt für Familienrecht Marienplatz 4, 50676 Köln Tel.: 0221-2100952 Fax: 0221-2100953 email: hjm@ramuellerkoeln.de