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Scheidung
Bei einer einvernehmlichen Scheidung braucht nur die antragsstellende Partei durch einen Rechtsanwalt vertreten zu werden.
Damit können Sie Kosten sparen.
Das Verfahren läuft bei einer einvernehmlichen Scheidung in der Regel wie folgt ab:
Rechtsanwalt Hans Jakob Müller Fachanwalt für Familienrecht Marienplatz 4 50676 Köln Tel.: 0221 2100952 Fax: 0221 2100953 Email: hjm@ramuellerkoeln.de
Über einen Rechtsanwalt wird bei dem zuständigen Amtsgericht ein Scheidungsantrag gestellt. Zusammen mit dem Scheidungsantrag
müssen die Gerichtskosten eingezahlt werden.
Nach Einzahlung der Gerichtskosten wird der Scheidungsantrag der anderen Partei zugestellt.Das Gericht fordert die Parteien auf, den
Fragebogen zum Versorgungsausgleich auszufüllen und an das Gericht zurück zu senden.
Das Amtsgericht holt an Hand der Fragebogen Auskünfte über die Rentenanwartschaften bei den zuständigen Versorgungsträgern ein.
Je nach Versorgungsträger dauert die Auskunft bis zu vier Monaten
Nach Eingang der Auskünfte bestimmt das Gericht Termin zur mündlichen Verhandlung.
In der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht prüft der Richter, ob die Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung vorliegen.
Die Parteien werden danach befragt, seit wann sie getrennt leben und ob sie die Ehe für gescheitert halten. Leben die Parteien
zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung seit mindestens einem Jahr getrennt und halten sie die Ehe für gescheitert, wird die Ehe
geschieden.
Sind beide Parteien anwaltlich vertreten, kann im Termin die Rechtskraft der Scheidung ausgesprochen werden. Ist nur eine
Partei anwaltlich vertreten, tritt die Rechtskraft der Scheidung einen Monat nach Zustellung des Scheidungsurteils ein.
Die Dauer des gesamten Verfahrens liegt, je nachdem wie schnell die Beteiligten arbeiten, zwischen vier und sechs Monaten. Da für den Ablauf des
Trennungsjahres der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht maßgeblich ist, kann der Scheidungsantrag auch schon 2-3 Monate
vor Ablauf des Trenungsjahres gestellt werden .