Ehegattenunterhalt

- Trennungsunterhalt

- nachehelicher Unterhalt

Kindesunterhalt

-Unterhaltsleitlinie des OLG Köln und Düsseldorfer Tabelle

-Die Düsseldorfer Tabelle ab dem 01.07.2005

Unterhaltsleitlinien alphabetisch nach Bundesländern

-Baden-Württemberg OLG Karlsruhe und Stuttgart

-Bayern OLG Bamberg, Nürnberg und München

-Berlin Kammergericht PDF-Format

-Brandenburg Brandenburgisches Oberlandesgericht PDF-Format

-Hamburg Hanseatisches Oberlandesgericht PDF-Format

-Hessen Oberlandesgericht Frankfurt PDF-Format

-Mecklenburg-Vorpommern Oberlandesgericht Rostock PDF-Format

-Niedersachsen Oberlandesgericht Braunschweig PDF-Format

-Niedersachsen Oberlandesgericht Celle PDF-Format

-Nordrhein-Westfalen Oberlandesgericht Düsseldorf PDF-Format

-Nordrhein-Westfalen Oberlandesgericht Hamm PDF-Format

-Nordrhein-Westfalen Oberlandesgericht Köln PDF-Format

-Rheinland-Pfalz Oberlandesgericht Koblenz

-Saarland OLG Zweibrücken

-Sachsen Oberlandesgericht DresdenPDF-Format

-Thüringen Thüringisches Oberlandesgericht PDF-Format

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Um eine einheitliche Rechtsprechung in Bezug auf den Unterhalt im jeweiligen Bezirk des Oberlandesgerichts (OLG) sicher zu stellen, erlassen die jeweiligen OLG's sogenannte Unterhaltsleitlinien.

Die veröffentlichten Unterhaltsleitlinien finden Sie, wenn sie den entsprechenden Verweis links anklicken.

Hier können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen, was z.B. zum Einkommen gerechnet wird oder welche Aufwendung als Abzugspositionen bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt werden.

Die Leitlinien weichen zum Teil erheblich voneinander ab, daher ist beabsichtigt, die Leitlinien bundesweit zu vereinheitlichen. Einen ersten Schritt dazu haben die süddeutschen OLG's unternommen, indem sie sich auf eine Süddeutsche Unterhaltsleitlinie verständigt haben.

Beim Unterhalt finden immer die Leitlinien des OLG's Anwendung, in dessen Bezirk der Unterhaltsschuldner seinen Wohnsitz hat, weil der Unterhaltsschuldner am Gericht seines Wohnsitzes verklagt werden muss. Hat der Unterhaltsschuldner keinen Wohnsitz in Deutschland, kann am Wohnsitz des Unterhaltsberechtigten geklagt werden. Dann sind die Unterhaltsleitlinien des dort zuständigen OLG's zu beachten.